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Aufnahme in die ZAV-Künstlervermittlung erstritten

Rebecca Molinari, Absolventin der Filmschauspielschule Berlin, hat die Aufnahme in die ZAV-Künstlervermittlung erstritten.


Das Bundessozialgericht hat in seinem Opens external link in new windowUrteil vom 12.10.2017 die bisherige Praxis der ZAV, Schauspieler, die keinen Abschluss an einer staatlichen Schauspielschule vorweisen können, nur dann in die Vermittlungskartei für Schauspieler auzunehmen, wenn sie einen Eingangstest („ZAV-Vorsprechen“) erfolgreich durchlaufen haben, als rechtswidrig angemahnt.

Rebecca Molinari, Absolventin der Filmschauspielschule Berlin, war nach einem solchen Vorsprechen die Aufnahme in die Schauspielerkartei verweigert worden. Sie sah hierin eine unzulässige Benachteiligung gegenüber Absolventen staatlicher Schauspielschulen, klagte – und hat nun Recht bekommen.

Die ZAV hat die Schauspielerin bereits angerufen und einen Termin für die Aufnahme angeboten.

Dies ist ein großer Erfolg nicht nur für die Schauspielerin, sondern auch für die Filmschauspielschule Berlin und mit ihr andere private Schauspielschulen.