Ein Urteil für mehr Fairness und Gleichbehandlung
Rebecca Molinari, Absolventin der Filmschauspielschule Berlin, hat die Aufnahme in die ZAV-Künstlervermittlung erstritten – die Urteilsbegründung zum Download.

In dem Rechtsstreit "Rebecca Molinari gegen die Bundesagentur für Arbeit" (wir berichteten) liegt jetzt die
schriftliche Urteilsbegründung vor (hier als PDF).
Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil die bisherige Praxis der ZAV, Schauspieler, die keinen Abschluss an einer staatlichen Schauspielschule vorweisen können, nur dann in die Vermittlungskartei für Schauspieler auzunehmen, wenn sie einen Eingangstest ("ZAV-Vorsprechen") erfolgreich durchlaufen haben, als rechtswidrig angemahnt.
Aus der Urteilsbegründung geht nun eindeutig hervor, dass es nicht auf den Abschluss als solchen ankommt, sondern auf die Ausbildungsinhalte. Sind diese vergleichbar der Ausbildung an einer staatlichen Schule – wie im Fall der Filmschauspielschule Berlin –, besteht in jedem Fall ein Anspruch auf Aufnahme in die ZAV.
Wir begrüßen dieses Urteil, mit dem ein deutliches Signal gesetzt wurde für das Ende jahrzehntelange Diskriminierung privater Schauspielausbildung durch die ZAV Arbeitsvermittlung.