BAföG
Für die monatlichen Ausbildungskosten kann Ausbildungshilfe gemäß § 9 BAföG bei der zuständigen Kreis- bzw. Bezirksverwaltung beantragt werden. Aktueller Höchstsatz 754,00 €/ Monat. Alle nötigen Unterlagen und Hinweise finden Sie hier.
Ausbildungskredit
Es kann nach dem Abschluss des Grundstudiums (nach dem 2. Semester) ein sehr zinsgünstiger Bildungskredit beim Bundesverwaltungsamt beantragt werden. Alle nötigen Unterlagen und Hinweise finden Sie ausführlich auf den Seiten des Bundesverwaltungsamtes.
Umschulung
Kommt eine Umschulung mit Unterstützung der Arbeitsagentur oder des Jobcenters in Frage, sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Berater, da es sich um eine individuelle Förderung nach individueller Sachlage handelt.
Stipendien
Bei zahlreichen Stiftungen und Fonds können Anträge auf Stipendien gestellt werden.